Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEAMTRADE IT GmbH

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Definitionen

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der TEAMTRADE IT GmbH und den dazu gehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers/Käufers (im Folgenden Vertragspartner genannt) sind für die TEAMTRADE IT GmbH unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen setzen die schriftliche Bestätigung von der TEAMTRADE IT GmbH voraus, die Bestätigung wirkt jedoch nicht für die Zukunft.

3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit der TEAMTRADE IT GmbH in Geschäftsbeziehung treten.

4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit der TEAMTRADE IT GmbH in Geschäftsbeziehung treten.

5. „End-User“ bedeutet das Unternehmen oder die Partei, das beziehungsweise die im speziell ausgehandelten Rabattangebot für End-User und Won Deal genannt wird und die HPE (Hewlett Packard Enterprise) Produkte und/oder Support-Leistungen zum Zwecke der Nutzung und/oder des Verbrauchs ausschließlich im eigenen operativen Geschäftsbetrieb („Interner Gebrauch“) im Vertragsgebiet und nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Weitergabe an andere Parteien erworben hat.

6. „Back-End End-User-Verifizierung“ ist ein HPE Prozess zur Prüfung, ob die Produkte und/oder Support-Leistungen, auf die der speziell ausgehandelte Rabatt für End-User Anwendung findet, ausschließlich an den festgelegten End-User veräußert werden und an den im Speziell ausgehandelten Rabattangebot für End-User oder Won Deal genannten End-User geliefert werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt frühestens zustande, wenn die TEAMTRADE IT GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt oder die Ware übergibt bzw. versendet.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

2. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der TEAMTRADE IT GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

III. Preise

1. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste der TEAMTRADE IT GmbH.

2. Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der am Tag der Auslieferung ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen geltenden Mehrwertsteuer.

3. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. nach Vertragsschluss berechtigen die TEAMTRADE IT GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.

4. Bei Abrufbestellungen von GEWERBETREIBENDEN dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Veränderungen der Beschaffungspreise für die TEAMTRADE IT GmbH während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die TEAMTRADE IT GmbH zur Preisanpassung.

IV. Liefer- und Leistungsvereinbarung

1. Alle Liefervereinbarungen neben oder über diese Bestimmungen hinaus bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die TEAMTRADE IT GmbH. Sämtliche Lieferver-pflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.

2. Entsprechende Dispositionen sind von der TEAMTRADE IT GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

3. Im Falle des Lieferverzugs hat die TEAMTRADE IT GmbH nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die TEAMTRADE IT GmbH ist berechtigt, im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die TEAMTRADE IT GmbH hat im letzteren Fall den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten.
Der Vertragspartner ist im Falle der nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert.
Unbeeinträchtigt bleibt das Recht des Vertragspartners sich vom Vertrag zu lösen, wenn die TEAMTRADE IT GmbH die Leistungsverzögerung zu vertreten hat.

Bei Lieferverzug, den die TEAMTRADE IT GmbH zu vertreten hat, haben GEWERBETREIBENDE unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme von Falschlieferungen ist GEWERBETREIBENDEN nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für VERBRAUCHER gilt die Frist des Widerrufs- und Rückgaberechts.

V. Versendung und Gefahrenübergang

1. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gehen alle Gefahren auf ihn über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der TEAMTRADE IT GmbH verlassen hat.

2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt dieser die Gefahr ab Übergabe der Ware an ihn. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.
Bei Sendungen an die TEAMTRADE IT GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der TEAMTRADE IT GmbH sowie die gesamten Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen zum Fernabsatzvertrag, die Im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung finden.

Angelieferte Ware ist vom Käufer, wenn er Kaufmann ist, sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschäden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses der TEAMTRADE IT GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

VI. Widerrufs- und Rückgaberecht im Sinne des FernAbsG

1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher in Schriftform eine Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
Der Widerruf ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware an die:

TEAMTRADE IT GmbH, Molkereistraße 45, 47589 Uedem

2. Bei einem Bestellwert bis zu 40 € trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung. Bei einem Bestellwert über 40 € trägt die Kosten der Rücksendung die TEAMTRADE IT GmbH.

3. Der Vertragspartner darf die Ware sorgsam und vorsichtig prüfen. Ein Wertverlust durch über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung ist von dem Vertragspartner zu ersetzen.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom Verbraucher entsiegelt wurde.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per NachnahmeBar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die TEAMTRADE IT GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der TEAMTRADE IT GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn der TEAMTRADE IT GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die TEAMTRADE IT GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. TEAMTRADE IT GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist TEAMTRADE IT GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die TEAMTRADE IT GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die TEAMTRADE IT GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Veranlasst ein GEWERBETREIBENDER die Be- oder Verarbeitung der von der TEAMTRADE IT GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren, erfolgt dieses im Auftrag von TEAMTRADE IT GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die TEAMTRADE IT GmbH erwachsen können.

Bei Einbau in fremde Waren durch den GEWERBETREIBENDEN wird die TEAMTRADE IT GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der TEAMTRADE IT GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der GEWERBETREIBENDE schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die TEAMTRADE IT GmbH.

Der GEWERBETREIBENDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der GEWERBETREIBENDE bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die TEAMTRADE IT GmbH ab. Die TEAMTRADE IT GmbH ermächtigt den GEWERBE-TREIBENDEN widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.

Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der GEWERBETREIBENDE seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der GEWERBETREIBENDE auf das Eigentum der TEAMTRADE IT GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der GEWERBETREIBENDE hat Zugriffe Dritter abzuwehren.

Bei Zahlungsverzug, - insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks - ist die TEAMTRADE IT GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen.

Die Kosten des Abtransportes trägt der GEWERBETREIBENDE in voller Höhe. Der GEWERBETREIBENDE verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der TEAMTRADE IT GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die TEAMTRADE IT GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch TEAMTRADE IT GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird die TEAMTRADE IT GmbH auf Verlangen des GEWERBETREIBENDEN insoweit Sicherheit freigeben.

Der GEWERBETREIBENDE trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.

IX. Gewährleistung

1. Die TEAMTRADE IT GmbH leistet Gewähr für Mängel der Ware. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß ist, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch ist kein Mangel.

2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leistet die TEAMTRADE IT GmbH zunächst nach Wahl des Verbrauchers Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die TEAMTRADE IT GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn diese für die TEAMTRADE IT GmbH mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und die andere Art der Nachbesserung dem Vertragspartner zuzumuten ist.

3. Ist der Vertragspartner Unternehmer, leistet die TEAMTRADE IT GmbH nach Wahl der TEAMTRADE IT GmbH Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

4. Gelingt die Nacherfüllung nicht, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt vom Vertrag nicht ausgeschlossen.

5. Es gelten die nachfolgenden Verjährungsbestimmungen:
Die Gewährleistungsfrist für alle von der TEAMTRADE IT GmbH gelieferten Produkte beträgt 24 Monate für Endverbraucher und 12 Monate für Gewerbetreibende, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinausgehen, gibt die TEAMTRADE IT GmbH selbstverständlich an den Käufer weiter.

Die Gewährleistung für Schnäppchenware beträgt 30 Tage. Schnäppchenware sind Artikel, die auf Grund ihrer Altersstruktur, mangelhafter Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit einem verminderten Preis angeboten werden. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.

6. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in OriginalVerpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten Service-Begleitschein, sowie einer Kopie des Lieferscheins mit dem die Ware geliefert wurde, an die TEAMTRADE IT GmbH oder an das von der TEAMTRADE IT GmbH benannte Service-Zentrum einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.

7. Stimmt die TEAMTRADE IT GmbH der Rückabwicklung eines Vertrages zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der TEAMTRADE IT GmbH über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der TEAMTRADE IT GmbH oder des Herstellers der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

8. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der TEAMTRADE IT GmbH in Höhe von EURO 50,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser der TEAMTRADE IT GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei der TEAMTRADE IT GmbH entstehende Verwaltungsaufwand.

9. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

10. Verkauft der Käufer die von TEAMTRADE IT GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die TEAMTRADE IT GmbH zu verweisen.

11. Die GEWERBETREIBENDE betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.

12. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch die TEAMTRADE IT GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

13. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch die TEAMTRADE IT GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.

X. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!

XI. Bestimmungsgemäßer Einsatz von HPE-Produkten

HPE Produkte und/oder Support-Leistungen sind nur für den internen Gebrauch des auf der Rechnung namentlich genannten End-Users bestimmt.

Es ist dem Käufer untersagt, die Produkte an nicht von HPE autorisierte Wiederverkäufer abzugeben. Handelt es sich beim Käufer um einen End-User, so darf dieser die Produkte ausschließlich zum Zwecke der eigenen Nutzung oder des Verbrauchs im eigenen Geschäftsbetrieb nutzen und ist die Weitergabe der Produkte an Dritte untersagt. Handelt es sich beim Käufer nicht um einen End-User, so ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen.

Im Fall von Verstößen des Käufers oder von dessen Abnehmer steht TEAMTRADE IT GmbH das Recht zu, jegliche für den Vertrieb der Produkte an End-User vereinbarten Rabatte (bspw. Upfront Discount oder Rebate) vom Käufer zurück zu verlangen oder – sofern diese noch nicht gewährt wurden – einzubehalten.

HPE und TEAMTRADE IT GmbH behalten sich das Recht vor, eine Back-End EndUser-Verifizierung durchzuführen, um die Einhaltung der obigen Verpflichtungen sicherzustellen.

XII. Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die TEAMTRADE IT GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

XIII. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TEAMTRADE IT GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Soweit der Käufer GEWERBETREIBENDER ist, wird der Sitz der TEAMTRADE IT GmbH, also Uedem, als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XIV. Datenschutz

Die TEAMTRADE IT GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen persönlichen Daten über des Käufers, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU- Datenschutz- Grundverordnung zu verarbeiten und zu speichern, sofern diese zum Zweck der Durchführung eines Vertrages benötigt werden. Diese werden bei Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass TEAMTRADE IT GmbH die im Zuge des Vertrages mitgeteilten personenbezogenen Daten des Käufers an HPE in dem Umfang weitergibt, wie dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Dies umfasst auch die Weitergabe der Kontaktdaten zur Durchführung der Front-End End-UserVerifizierung und/oder Back-End End-User-Verifizierung durch HPE. Der Käufer erklärt sich auch damit einverstanden, dass HPE die hiernach erhaltene Daten zum Zwecke der Durchführung der Front-End End-User-Verifizierung und/oder Back-End End-User-Verifizierung an andere verbundene Unternehmen von HPE sowie an Auftragnehmer von HPE weitergibt.

Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte nur an Abnehmer weiterzugeben, welche sich in demselben Umfang mit Weitergabe der Daten an TEAMTRADE IT GmbH und HPE einverstanden erklären.

XV. Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

Omada - AGBs